
Wer kann teilnehmen?
Zugangsvoraussetzungen
Mit folgenden Studiengängen kann man derzeit in NRW zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zugelassen werden:
Auch wenn die persönliche und fachliche Eignung eines Bewerbers für die Aufnahme in einen Lehrgang der RHAP spricht, müssen die allermeisten Studienabschlüsse zunächst daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich zur Teilnahme an der Ausbildung und späteren Approbationsprüfung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG qualifizieren. Ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind entscheidet das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf. Wir unterstützen Sie im Prüfprozess, indem wir Ihre Studienabschlüsse vorprüfen, Ihre Unterlagen mit einer ausführlichen Stellungnahme beim Landesprüfungsamt (LPA) einreichen und die gesamte Kommunikation mit dem LPA für Sie übernehmen.
Ein Informationsblatt des Landesprüfungsamtes bzgl. der Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.
- abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, Master), die Abschlussprüfung muss das Fach Klinische Psychologie einschließen
- gleichwertiger (ausländischer) Hochschulabschluss in Psychologie
- Studiengänge mit anderen Bezeichnungen, die bislang den Zugang in NRW ermöglicht haben, sofern sie spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden
Auch wenn die persönliche und fachliche Eignung eines Bewerbers für die Aufnahme in einen Lehrgang der RHAP spricht, müssen die allermeisten Studienabschlüsse zunächst daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich zur Teilnahme an der Ausbildung und späteren Approbationsprüfung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG qualifizieren. Ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind entscheidet das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf. Wir unterstützen Sie im Prüfprozess, indem wir Ihre Studienabschlüsse vorprüfen, Ihre Unterlagen mit einer ausführlichen Stellungnahme beim Landesprüfungsamt (LPA) einreichen und die gesamte Kommunikation mit dem LPA für Sie übernehmen.
Ein Informationsblatt des Landesprüfungsamtes bzgl. der Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.