
Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, zum Psychologischen Psychotherapeuten
Inhaltliche Gliederung der Ausbildung
Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) vom 18.12.1998 zum Psychotherapeutengesetz umfasst die Ausbildung folgende Bausteine:
- Theoretische Ausbildung: 600 Stunden
- Selbsterfahrung: 120 Stunden
- Praktische Tätigkeit: 1800 Stunden: davon 1200 Stunden stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit und 600 Stunden ambulante psychotherapeutische Tätigkeit
- Praktische Ausbildung (eigene Patientenbehandlung): 600 Stunden (bis zu 800 Stunden möglich)
- Supervision: 100 Stunden in der Gruppe und 50 Stunden einzeln
- Ergänzendes Studium („freie Spitze“): 930 Stunden
Theoretische Ausbildung
Die Inhalte der theoretischen Ausbildung richten sich zum einen nach dem Gegenstandskatalog für die schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz des impp. Zum anderen werden aktuelle Entwicklungen im Feld der Verhaltenstherapie mit einbezogen.
Grundkenntnisse (ca. 200 Stunden): Im Rahmen der Grundausbildung wird das Wissen aus dem Studium vertieft. Inhaltliche Schwerpunkte liegen unter anderem auf Diagnostik und Klassifikation, Methoden der Exploration, Gesprächsführung und Informationsgewinnung (u.a. Problem- und Verhaltensanalyse), Methoden der Therapieplanung, medizinischen Aspekten sowie rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen von Psychotherapie.
Vertiefende Ausbildung (ca. 400 Stunden): hier werden vor allem störungsspezifische Aspekte bearbeitet. Dabei wird sowohl der theoretische Hintergrund (Diagnose, Störungsmodelle, Verlauf, evidenzbasiertes Vorgehen) vermittelt, als auch das praktische therapeutische Vorgehen durch Übungen in Kleingruppen, Rollenspiele, Videomaterial oder Demonstrationen veranschaulicht. In störungsübergreifenden Seminaren werden u. a. motivationale Strategien, Beziehungsgestaltung, kognitive Interventionen, emotionsfokussierte Ansätze, ressourcenorientiertes Vorgehen, aber z. B. auch der Umgang mit Patienten mit Migrationshintergrund zum Thema. Neuere Entwicklungen in der Verhaltenstherapie (z. B. Schematherapie nach Young) finden hier ihren Platz. Seminare zum Vorgehen in der Praxis (z. B. Schulungen bezüglich der organisatorischen Abläufe rund um ambulante Psychotherapie, Qualitätssicherung und Dokumentation) bereiten die Teilnehmer auf die praktische Ausbildung und eine spätere Arbeit in eigener Praxis vor. Einen Einblick in andere Therapieformen geben Seminare z. B. zu tiefenpsychologischen Ansätzen, systemischer Therapie, neuropsychologischer Therapie und Gruppentherapie.
Grundkenntnisse (ca. 200 Stunden): Im Rahmen der Grundausbildung wird das Wissen aus dem Studium vertieft. Inhaltliche Schwerpunkte liegen unter anderem auf Diagnostik und Klassifikation, Methoden der Exploration, Gesprächsführung und Informationsgewinnung (u.a. Problem- und Verhaltensanalyse), Methoden der Therapieplanung, medizinischen Aspekten sowie rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen von Psychotherapie.
Vertiefende Ausbildung (ca. 400 Stunden): hier werden vor allem störungsspezifische Aspekte bearbeitet. Dabei wird sowohl der theoretische Hintergrund (Diagnose, Störungsmodelle, Verlauf, evidenzbasiertes Vorgehen) vermittelt, als auch das praktische therapeutische Vorgehen durch Übungen in Kleingruppen, Rollenspiele, Videomaterial oder Demonstrationen veranschaulicht. In störungsübergreifenden Seminaren werden u. a. motivationale Strategien, Beziehungsgestaltung, kognitive Interventionen, emotionsfokussierte Ansätze, ressourcenorientiertes Vorgehen, aber z. B. auch der Umgang mit Patienten mit Migrationshintergrund zum Thema. Neuere Entwicklungen in der Verhaltenstherapie (z. B. Schematherapie nach Young) finden hier ihren Platz. Seminare zum Vorgehen in der Praxis (z. B. Schulungen bezüglich der organisatorischen Abläufe rund um ambulante Psychotherapie, Qualitätssicherung und Dokumentation) bereiten die Teilnehmer auf die praktische Ausbildung und eine spätere Arbeit in eigener Praxis vor. Einen Einblick in andere Therapieformen geben Seminare z. B. zu tiefenpsychologischen Ansätzen, systemischer Therapie, neuropsychologischer Therapie und Gruppentherapie.
Praktische Tätigkeit (pT1 und pT2)
1200 Stunden (mindestens 1 Jahr) Praktische Tätigkeit 1:
In der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeut bekommt man im Rahmen der praktischen Tätigkeit 1 die Gelegenheit im ersten Jahr der Ausbildung in einer stationären Einrichtung - in der Regel einer psychiatrischen Klinik - im Team mit anderen Psychotherapeuten, Ärzten und weiteren Berufsgruppen Erfahrungen zu sammeln. Die RHAP kooperiert derzeit mit 38 Kliniken, mit denen Kooperationsverträge über 70 Plätze geschlossen wurden.
Durch unsere regelmäßigen Quartalstreffen mit dem Lehrgangsleiter halten wir während des „Psychiatriejahres“ auch neben den Theorieveranstaltungen engen Kontakt mit den Teilnehmern und können sie so während der praktischen Tätigkeit begleiten und beraten.
600 Stunden (mindestens 1/2 Jahr) Praktische Tätigkeit 2:
Die Praktische Tätigkeit 2 kann ebenfalls in einer psychiatrischen Klinik absolviert werden. Als Vorbereitung auf die praktische Ausbildung (Behandlung eigener Patienten unter Supervision) ist es jedoch auch sinnvoll die praktische Tätigkeit 2 in einer der mit der RHAP kooperierenden Praxen für Psychotherapie abzuleisten. Derzeit kooperieren wird mit 27 Praxen bezüglich der praktischen Tätigkeit 2.
In der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeut bekommt man im Rahmen der praktischen Tätigkeit 1 die Gelegenheit im ersten Jahr der Ausbildung in einer stationären Einrichtung - in der Regel einer psychiatrischen Klinik - im Team mit anderen Psychotherapeuten, Ärzten und weiteren Berufsgruppen Erfahrungen zu sammeln. Die RHAP kooperiert derzeit mit 38 Kliniken, mit denen Kooperationsverträge über 70 Plätze geschlossen wurden.
Durch unsere regelmäßigen Quartalstreffen mit dem Lehrgangsleiter halten wir während des „Psychiatriejahres“ auch neben den Theorieveranstaltungen engen Kontakt mit den Teilnehmern und können sie so während der praktischen Tätigkeit begleiten und beraten.
600 Stunden (mindestens 1/2 Jahr) Praktische Tätigkeit 2:
Die Praktische Tätigkeit 2 kann ebenfalls in einer psychiatrischen Klinik absolviert werden. Als Vorbereitung auf die praktische Ausbildung (Behandlung eigener Patienten unter Supervision) ist es jedoch auch sinnvoll die praktische Tätigkeit 2 in einer der mit der RHAP kooperierenden Praxen für Psychotherapie abzuleisten. Derzeit kooperieren wird mit 27 Praxen bezüglich der praktischen Tätigkeit 2.
Kooperierende Einrichtungen
Eine Auswahl unserer Kooperationskliniken finden Sie hier. Bitte nehmen Sie erst nach dem Zulassungsgespräch bei uns Kontakt zu den Einrichtungen auf. Die Voraussetzung einer Bewerbung für einen Praktkumsplatz ist immer die schriftliche Zusage des Ausbildungsinstituts.Nach erfolgreichem Zulassungsgespräch erhalten Sie eine ausführliche Liste mit allen Angen zu unseren kooperierenden Einrichtungen.
- Alexianer Krankenhaus Krefeld
- Klinik Königshof Krefeld
- St. Alexius-Krankenhaus Neuss
- Rheinische Kliniken Bedburg-Hau
- LVR-Klinikum Düsseldorf
- Rheinische Kliniken Düren
- Rheinische Klinken Langenfeld
- Rheinische Kliniken Viersen
- Kliniken Elbroich
- Kliniken Essen Mitte (Huyssens Stiftung)
- St. Nicolaus Hospital Rheinberg
- St. Josef-Krankenhaus Neuss
- Sana Klinikum Duisburg (Bertha Krankenhaus)
- Alexianer Krankenhaus Köln
- Rheinische Kliniken Köln
- Gelderland Klinik
- Ev. Stiftung Tannenhof, Remscheid
- Helios Klinikum Duisburg
- Ev. Kliniken Gelsenkirchen
- Ev. Krankenhaus Bergisch-Gladbach
- Maria-Hilf-Krankenhaus Gangelt
- St. Antonius Krankenhaus Bottrop
- Rheinische Kliniken Mönchengladbach
- Ev. Krankenhaus Castrop-Rauxel
- St. Josef Hospital Oberhausen
- Alexianer Krankenhaus Aachen
- St. Nikolaus-Hospital Kalkar
- Fliedner Krankenhaus Ratingen
- LWL Klinik Hemer
- St. Marien-Hospital Mühlheim an der Ruhr
Praktische Ausbildung (600 Stunden eigene Patientenbehandlung unter Supervision)
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit und bestandener Zwischenprüfung, beginnt die praktische Ausbildung, das heißt die Behandlung eigener Patienten unter Supervision. Durch die praktische Tätigkeit und die bis dahin besuchten Theorieveranstaltungen wurde eine gute Grundlage für diesen neuen spannenden Schritt in der Ausbildung gelegt. Die Behandlungen finden in der Regel in der Ambulanz der RHAP statt (mindestens 200 Stunden), können darüber hinaus aber auch in verschiedenen Außenstellen (Lehrpraxen) auch außerhalb Krefelds durchgeführt werden.
Jede Ausbildungstherapie beginnt für den Patienten mit einem Erstgespräch mit einem Mitglied der Ambulanzleitung. Sind die Patienten mit ihrer Problematik für eine ambulante Behandlung im Ausbildungskontext geeignet, werden diese im Rahmen einer Übergabe an die Therapeuten weitergegeben. Bei der Verteilung der Patienten kann so auf individuelle Kenntnisse und Wünsche der Therapeuten Rücksicht genommen werden. Die im Rahmen der praktischen Ausbildung durchgeführten Therapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet; der Therapeut bekommt einen fairen Anteil dieser Vergütung als Honorar ausgezahlt.
Supervision
Die praktische Ausbildung wird sehr eng von Supervisoren begleitet. Nach jeder 4. Behandlungsstunde wird der Verlauf der Behandlung im Rahmen von Gruppen- oder Einzelsupervision besprochen. Darüber hinaus stehen die Supervisoren bei allen dringenden Fragen zur Behandlung auch kurzfristig und „außer der Reihe“ zur Verfügung. In der Ambulanz der RHAP ist außerdem ständig ein approbierter Psychologischer Psychotherapeut aus dem Team der Ambulanzleitung vor Ort. Alle unsere Supervisoren verfügen über langjährige Erfahrung in Verhaltenstherapie und sind staatlich anerkannt.
Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden verteilt auf drei Jahre und wird durch anerkannte SelbsterfahrungsleiterInnen durchgeführt. Die Selbsterfahrung dient der persönlichen Entwicklung und Rollenfindung im Ausbildungsverlauf. Das Vorgehen orientiert sich inhaltlich an einem festen Konzept und umfasst Themen wie Umgang mit Konflikten im therapeutischen Prozess vor dem Hintergrund der eigenen Biographie, Umgang mit eigenen Emotionen, schwierige Situationen in der Therapie, Selbstachtsamkeit, Umgang mit Abschied und Trauer (u.a. Beenden der Therapie) sowie eine Abschlussreflexion/Auswertung.
Ergänzendes Studium ("freie Spitze")
Das ergänzende Studium ist kein fest stehender bzw. eng umschriebener Ausbildungsbaustein. Es ergänzt die Ausbildungsstunden der regulären Ausbildungskomponenten von 3270 auf die gesetzlich vorgegebenen 4200 Stunden. In der RHAP können die 930 Stunden „freie Spitze“ durch angeleitete Arbeitsgruppen (300 Stunden), Strukturierte Klinische Interviews zur Diagnostik psychischer Störungen (SKID) und die Vor- und Nachbereitung der eigenen psychotherapeutischen Tätigkeit im Rahmen der praktischen Ausbildung abgeleistet werden. Darüber können auch Fallkonferenzen und der Besuch von externen Fortbildungen (auch im Klinikkontext)/Kongressen/Tagungen angerechnet werden.