Wer kann teilnehmen?

Zugangsvoraussetzungen

Mit folgenden Studiengängen kann man derzeit in NRW zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen werden:
  • abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, Master), Abschlussprüfung muss das Fach Klinische Psychologie einschließen, gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss in Psychologie
  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Erziehungsawissenschaften, Bildungswissenschaften oder der Sozialen Arbeit.
  • Masterabschlüsse, die bislang den Zugang in NRW ermöglicht haben, sofern sie spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden.
Auch wenn die persönliche und fachliche Eignung eines Bewerbers für die Aufnahme in einen Lehrgang der RHAP spricht, müssen die allermeisten Studienabschlüsse zunächst daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich zur Teilnahme an der Ausbildung und späteren Approbationsprüfung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG qualifizieren. Ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind entscheidet das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf. Wir unterstützen Sie im Prüfprozess, indem wir Ihre Studienabschlüsse vorprüfen, Ihre Unterlagen mit einer ausführlichen Stellungnahme beim Landesprüfungsamt (LPA) einreichen und die gesamte Kommunikation mit dem LPA für Sie übernehmen.
 
Ein Informationsblatt des Landesprüfungsamtes bzgl. des Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.