
Wer kann teilnehmen?
Zugangsvoraussetzungen
Mit folgenden Studiengängen kann man derzeit in NRW zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen werden:
Ein Informationsblatt des Landesprüfungsamtes bzgl. des Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.
- abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, Master), Abschlussprüfung muss das Fach Klinische Psychologie einschließen, gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss in Psychologie
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Erziehungsawissenschaften, Bildungswissenschaften oder der Sozialen Arbeit.
- Masterabschlüsse, die bislang den Zugang in NRW ermöglicht haben, sofern sie spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden.
Ein Informationsblatt des Landesprüfungsamtes bzgl. des Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.