Staatliche Prüfung und Approbation

Die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die von der jeweils zuständigen Landesbehörde abgenommen wird. Für Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie an der Bezirksregierung in Düsseldorf.

Die Prüfung findet im Frühjahr und Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
  
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die „Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren“. Diese werden in einer zweistündigen Klausur geprüft. Die schriftliche Prüfung findet bundeseinheitlich immer im März und August statt und wird vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz organisiert. Gegenstandskataloge für PP und KJP, praktische Hinweise zur Prüfungsdurchführung  und Musteraufgaben finden Sie auf der Internetseite des IMPP.    

Die mündliche Prüfung umfasst eine halbstündige Einzel- und eine bis zu zweistündige Gruppenprüfung mit drei bis vier Prüfungskandidaten, die vor einer staatlichen Prüfungskommission (bestehend aus vier Prüfern) am Institut abgelegt wird. Für jeden Prüfungskandidaten wird im Rahmen der Gruppenprüfung eine Prüfungszeit von 30 Minuten veranschlagt.
Die mündliche Prüfung bezieht sich inhaltlich auf das Vertiefungsgebiet. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der therapeutischen Praxis.
 
Nachdem alle Ausbildungsbausteine ordnungsgemäß absolviert und sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden wurden, kann bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Approbation als „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ beantragt werden.
 
Die Approbation und der von uns bescheinigte Fachkundenachweis (Fachkunde Verhaltenstherapie) wiederum sind Voraussetzungen für die sozialrechtliche Anerkennung (Niederlassung als Psychotherapeut).