
Kosten der Ausbildung und Refinanzierung
Die Kosten für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten belaufen sich derzeit auf 13.385 Euro (ohne Supervisionskosten). Wenn Sie Mitglied unseres Kooperationspartners Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT) sind, dann reduzieren sich die Kosten um 750,00 EUR und betragen insgesamt 12.635,00 EUR.
In der Ausbildungsgebühr sind u.a. enthalten:
Zusätzliche Kosten
Hinzu kommen die Kosten für die Einzelsupervision (5.000 Euro für die erforderlichen 50 Stunden) und die Gruppensupervision (2.500 Euro für die erforderlichen 100 Stunden), die aber erst im Rahmen der praktischen Ausbildung (eigene Behandlungstätigkeit unter Supervision) anfallen, und mit den Ambulanzeinnahmen verrechnet werden. Außerdem sind Fahrtkosten und Verpflegung im Rahmen der Selbsterfahrungsseminare, die in Tagungshäusern außerhalb Krefelds stattfinden, und die Anmeldung und Durchführung der staatlichen Prüfung zu zahlen.
Eine Aufnahmegebühr oder Gebühren wenn sich die Ausbildung des Teilnehmers aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) verlängert, werden nicht erhoben.
Gebührenmodell oder Vorfinanzierungsmodell - Sie haben die Wahl
Beim Gebührenmodell werden die Ausbildungsgebühren (13.385,-- bzw. 12.635,--) - ab Beginn der 3-jährigen Ausbildung – per Lastschrift in 36 Teilbeträgen eingezogen (€ 371,80 bzw. € 351,00). Die Ausbildungsteilnehmer*innen bekommen ihren Anteil an den Einnahmen, die im Rahmen der praktischen Ausbildung (mind. 600 Behandlungsstunden unter Supervision) erzielt werden, in der Regel ca. 21 Tage nach Ende eines Quartals – gemäß aktueller Honorarordnung abzüglich der angefallenen Supervisionskosten ausbezahlt.
Beim Vorfinanzierungsmodell werden die Gebühren nicht monatlich eingezogen, sondern von uns als Darlehen vorfinanziert. Der vorfinanzierte Betrag und eine Gebührenpauschale für das Darlehen wird mit den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung abgetragen. Dieses Modell ist besonders für Interessent*innen eine gute Alternative, die sich nicht mit monatlichen Gebührenzahlungen belasten wollen oder können.
Refinanzierung
Bei uns werden die Teilnehmer an den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung (mind. 600 Std. Therapiestunden unter Supervision) entsprechend der gültigen Honorarordnung beteiligt. Sie erhalten einen Anteil der Vergütungen der Krankenkasse für alle von Ihnen an Patienten des ZfP Krefeld erbrachten psychotherapeutischen Leistungen von derzeit ca. 40 %. Bei bis zu 700 durchgeführten Therapiestunden entspricht das einer Gesamteinnahme von ca. € 30.000,- .
Im Rhythmus der quartalsweisen Abrechnung mit den Krankenkassen, erhalten auch Sie das Honorar vierteljährlich. Da gerade im ersten Halbjahr nach dem Einstieg in die praktische Ausbildung nur geringe Einkünfte erzielt werden (Sie müssen Ihren Patientenstamm erst aufbauen), besteht die Möglichkeit eines monatlichen zinslosen Darlehens über die Zeit von 18 Monaten hinweg. Voraussetzung ist, dass Sie das Ziel haben, Ihre Ausbildung innerhalb von 3 Jahren abzuschließen. Sie würden so berechenbare Einkünfte erzielen und könnten sich in vollem Umfang Ihrer Ausbildung widmen.
Bezüglich weiterer Möglichkeiten der Finanzierung z. B. Bildungskredit, Bildungsscheck, BAföG informieren wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne.
In der Ausbildungsgebühr sind u.a. enthalten:
- Anmelde- und Zulassungsverfahren
- Theoretische Ausbildung (mind. 600 Std.)
- Gruppen-Selbsterfahrung (mind. 120 Std.) - jedoch ohne Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Ergänzendes Studium (930 Std. „freie Spitze“)
- Coaching der praktischen Tätigkeit
- Anleitung der regionalen Arbeitsgruppen, Lehrgangsleitung
- Anleitung während der praktischen Ausbildung in den Ambulanzen der RHAP
- Erstellung mögl. Studientexte, Seminarmaterialien und Skripte
- Haftpflichtversicherung über den Kooperationspartner dgvtA
- Begutachtung von zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychTh-APrV für die Zulassung zur Prüfung
- Ausstellung eines RHAP und/oder DGVT-Abschlusszertifikates (Fachkundenachweis).
Zusätzliche Kosten
Hinzu kommen die Kosten für die Einzelsupervision (5.000 Euro für die erforderlichen 50 Stunden) und die Gruppensupervision (2.500 Euro für die erforderlichen 100 Stunden), die aber erst im Rahmen der praktischen Ausbildung (eigene Behandlungstätigkeit unter Supervision) anfallen, und mit den Ambulanzeinnahmen verrechnet werden. Außerdem sind Fahrtkosten und Verpflegung im Rahmen der Selbsterfahrungsseminare, die in Tagungshäusern außerhalb Krefelds stattfinden, und die Anmeldung und Durchführung der staatlichen Prüfung zu zahlen.
Eine Aufnahmegebühr oder Gebühren wenn sich die Ausbildung des Teilnehmers aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) verlängert, werden nicht erhoben.
Gebührenmodell oder Vorfinanzierungsmodell - Sie haben die Wahl
Beim Gebührenmodell werden die Ausbildungsgebühren (13.385,-- bzw. 12.635,--) - ab Beginn der 3-jährigen Ausbildung – per Lastschrift in 36 Teilbeträgen eingezogen (€ 371,80 bzw. € 351,00). Die Ausbildungsteilnehmer*innen bekommen ihren Anteil an den Einnahmen, die im Rahmen der praktischen Ausbildung (mind. 600 Behandlungsstunden unter Supervision) erzielt werden, in der Regel ca. 21 Tage nach Ende eines Quartals – gemäß aktueller Honorarordnung abzüglich der angefallenen Supervisionskosten ausbezahlt.
Beim Vorfinanzierungsmodell werden die Gebühren nicht monatlich eingezogen, sondern von uns als Darlehen vorfinanziert. Der vorfinanzierte Betrag und eine Gebührenpauschale für das Darlehen wird mit den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung abgetragen. Dieses Modell ist besonders für Interessent*innen eine gute Alternative, die sich nicht mit monatlichen Gebührenzahlungen belasten wollen oder können.
Refinanzierung
Bei uns werden die Teilnehmer an den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung (mind. 600 Std. Therapiestunden unter Supervision) entsprechend der gültigen Honorarordnung beteiligt. Sie erhalten einen Anteil der Vergütungen der Krankenkasse für alle von Ihnen an Patienten des ZfP Krefeld erbrachten psychotherapeutischen Leistungen von derzeit ca. 40 %. Bei bis zu 700 durchgeführten Therapiestunden entspricht das einer Gesamteinnahme von ca. € 30.000,- .
Im Rhythmus der quartalsweisen Abrechnung mit den Krankenkassen, erhalten auch Sie das Honorar vierteljährlich. Da gerade im ersten Halbjahr nach dem Einstieg in die praktische Ausbildung nur geringe Einkünfte erzielt werden (Sie müssen Ihren Patientenstamm erst aufbauen), besteht die Möglichkeit eines monatlichen zinslosen Darlehens über die Zeit von 18 Monaten hinweg. Voraussetzung ist, dass Sie das Ziel haben, Ihre Ausbildung innerhalb von 3 Jahren abzuschließen. Sie würden so berechenbare Einkünfte erzielen und könnten sich in vollem Umfang Ihrer Ausbildung widmen.
Bezüglich weiterer Möglichkeiten der Finanzierung z. B. Bildungskredit, Bildungsscheck, BAföG informieren wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne.